rechtlicher Vater
Vaterschaftsverfahren

Wie wird man zum rechtlichen Vater, wenn das Kind bereits einen anderen Vater hat?

Gibt es bereits einen anderen rechtlichen Vater, ist die Anerkennung der Vaterschaft desjenigen, der die Vaterschaft anerkennen lassen will, solange nicht möglich, bis die Vaterschaft des bisherigen rechtlichen Vaters erfolgreich angefochten wurde. Die Vaterschaft des eingetragenen Vaters muss damit zunächst aufgehoben werden, bevor der biologische Vater als rechtlicher Vater eingetragen werden kann. Denn eine Doppelvaterschaft ist nicht möglich.

Zuständig für die Feststellung der Vaterschaft ist in den Fällen, in denen beispielsweise die Mutter entweder der Anerkennung der Vaterschaft nicht zustimmt oder ein anderer Vater bereits als Vater eingetragen und dieser nicht der biologische Vater ist, das Familiengericht.

Bei der Feststellung, wer als Vater rechtlicher Vater bleiben oder werden sollte, handelt es sich um ein sogenanntes Antragsverfahren, das heißt, es muss ein Antrag gestellt werden, aus dem hervorgeht, welcher Vater über welches Kind mit welcher Mutter die Vaterschaft feststellen lassen möchte.

Der Unterschied zur Vaterschaftsanerkennung mit Einverständnis der Mutter und nur einem Vater liegt darin, dass hier der biologische Vater als rechtlicher Vater festgestellt werden möchte und auch festgestellt werden soll. Der Antrag kann entweder durch denjenigen gestellt werden, der die Vaterschaft für sich feststellen lassen möchte, oder durch die Mutter oder aber auch durch das Kind.

Die deutschen Gerichte sind dann zuständig, wenn es sich bei mindestens einem Beteiligten um einen deutschen Staatsbürger handelt. Wenn alle Beteiligten ausländisch sind, ist eine genauere Betrachtung notwendig. Hier kann ein Fachanwalt für Familienrecht beratend zur Seite stehen und den Einzelfall genau analysieren.

Grundsätzlich trifft denjenigen, dessen Vaterschaft festgestellt werden soll, eine Pflicht im gerichtlichen Verfahren mitzuwirken. Beispielsweise sind medizinische Eingriffe wie eine Blutentnahme zur Feststellung der biologischen Vaterschaft hinzunehmen.

Dennoch werden in diesem Bereich auch Grenzen gesetzt, die sich an gewissen Kriterien orientieren. Demnach muss das Verfahren überhaupt erforderlich sein. Außerdem muss das ausgewählte Verfahren dazu geeignet sein, die Vaterschaft festzustellen. Das heißt, dass anerkannte wissenschaftliche Behandlungen angewandt werden müssen. Hinzu kommt, dass es der Person auch zumutbar sein muss, das Verfahren durchführen zu lassen. Über mögliche Ausschlussgründe kann ein Fachanwalt für Familienrecht Sie genauestens aufklären.

Wenn aber nach objektiver Betrachtung nichts gegen die medizinische Vaterschaftsfeststellung spricht, kann die biologische Vaterschaftsfeststellung auch mit Zwangsmitteln erreicht werden. Auch dies kann Ihnen durch einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht genauer erläutert werden.

Verschiedene Verfahren sind möglich, um die Vaterschaft festzustellen. Das meist genutzte und auch am höchsten anerkannte Verfahren ist die Feststellung durch DNA-Analyse.

Ziel der DNA-Analyse ist es, übereinstimmende Merkmale zu finden, welche die Vaterschaft bestätigen.

Nun stellt sich die Frage, wie die Vaterschaft dann tatsächlich angefochten werden kann.

Die häufigsten Fälle sind diejenigen, in denen bereits ein nicht biologischer Vater als rechtlicher Vater eingetragen ist, er rechtlicher Vater des Kindes bleiben möchte und der biologische Vater noch gar keine Bindung zum Kind hat. Hat der biologische Vater deshalb keine sogenannte sozial-familiäre Beziehung zu dem Kind und pflegt das Kind hingegen zu seinem rechtlichen Vater eine gute sozial-familiäre Beziehung, kann die Vaterschaftsanfechtung unzulässig sein. Allem voran steht immer das Wohl des Kindes, wobei jeder Fall einzeln zu bewerten ist.

Des Weiteren wird eine schlüssige und nachvollziehbare Begründung vom biologischen Vater gefordert, weshalb er als rechtlicher Vater eingetragen werden möchte, obwohl ein anderer Vater bereits eingetragen ist. Das bedeutet, dass die Umstände, welche zum Wunsch der Vaterschaftsanfechtung führen, nachvollziehbar dargelegt werden müssen.

Heimliche Vaterschaftstest werden vor dem Familiengericht aufgrund ihrer Rechtswidrigkeit nicht zugelassen.

Wurde die Vaterschaft sodann durch das Gericht festgestellt, muss der Vater sich auch als solcher behandeln lassen. Es gehen mit der Feststellung nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten einher. Darunter fallen zum Beispiel Unterhaltszahlungen, Sorgerechtsverpflichtungen, Umgangspflichten sowie Erbansprüche.

In allen dargestellten Konstellationen biete ich Ihnen als Fachanwältin für Familienrecht rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.