Voraussetzung, Ablauf und Kosten.
Wichtige Informationen zu ehevertraglichen Regelungen.
Nähere Informationen zur Durchführung und zum Ausschluss.
Rahmenbedingungen zum Güterrecht: Zugewinnausgleich und Gütertrennung.
Voraussetzungen und Berechnungsgrundlagen.
Rechtliche Informationen zur Höhe, Dauer und zu den Besonderheiten.
Informationen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Ausgleich von Darlehen, Steuerschulden, Familieneigenheim und Schwiegerelternzuwendungen.
Formen der Vaterschaftsverfahren und Durchführung.
Hintergrundinformationen und rechtliche Hinweise.
Alleiniges und gemeinsames Sorgerecht unter Berücksichtigung des Kindeswohls.
Voraussetzungen und Umsetzung.
Das Familienrecht ist als ein wichtiger Teil des Zivilrechts zu betrachten und wird gesetzlich überwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Mit dem Begriff „Familienrecht“ verbindet man zumeist Lebenssituationen wie Scheidung, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Vaterschaft, rechtliche Betreuung, Vormundschaft oder Vermögensauseinandersetzung.
Es ist tatsächlich so, dass ein Fachanwalt für Familienrecht überwiegend in Krisensituationen konsultiert wird, während in unbeschwerten Zeiten kein anwaltlicher Rat als notwendig erachtet wird. Nichtdestotrotz ist auch in diesen Zeiten nicht zu vernachlässigen, dass vorsorgliche Regelungen, sei es in einem Ehevertrag, getroffen werden können, um mögliche Auseinandersetzungen zu verhindern, dies zumeist für das Wohl der gemeinsamen Kinder.
Meine nachgewiesene Fachkompetenz als Fachanwältin für Familienrecht basiert auf einer 10-jährigen Erfahrung und zahlreichen Fällen, die ich begleiten durfte, um die Interessen und Rechte meiner Mandanten erfolgreich durchzusetzen und zu verteidigen.
Nachfolgend finden Sie weitergehende Informationen und einen allgemeinen Überblick zu den einzelnen Bereichen des Familienrechts, die im Fokus meiner anwaltlichen Tätigkeit stehen.
Die auf dieser Homepage veröffentlichten rechtlichen Informationen gewähren keinen Anspruch auf Vollständigkeit sowie Aktualisierung und stellen deshalb keine verbindliche Beratung dar. Es ist stets notwendig, dass ein Rechtsanwalt Ihren ganz persönlichen Einzelfall überprüft und rechtlich betrachtet. Ein familienrechtlicher Sachverhalt gleicht niemals dem anderen und jeder Sachverhalt enthält zumeist eine rechtlich erhebliche Besonderheit, die Ihr Fachanwalt für Familienrecht Ihnen genauestens erläutern kann, dies aufgrund der ständig zu erfolgenden Fortbildungen und Kenntnis aller Gesetzesänderungen sowie der aktuellsten Rechtsprechung.